Selbstfahrendes Auto bremst vor Unfallstelle

Selbstfahrende Autos: Autonomes Fahren & Ethik

Autonomes Fahren steckt noch in den Kinderschuhen. Demzufolge müssen neben den technischen auch die rechtlichen Fragen rund ums autonome Fahren geklärt werden. Und nicht zuletzt tritt die Ethik auf den Plan: Wenn die Maschine fährt, fragt sich, nach welchen moralischen Werten sie in Gefahrensituationen handelt: Bremst sie? Und wenn ja, für wen? Hat der Schutz der Insassen im Zweifel oberste Priorität und kann der Tod eines Fußgängers dafür in Kauf genommen werden? Hier gibt es einen Überblick zum Thema Autonomes Fahren und Ethik.

Unfallvermeidung durch autonomes Fahren

Jedes Jahr sterben mehr als 3000 Menschen auf Deutschlands Straßen. Nach der Wiedervereinigung war die Zahl der Verkehrstoten sogar mehr als dreimal so hoch. Hier ist also in den letzten gut 25 Jahren schon eine starke Verbesserung in punkto Verkehrssicherheit erreicht worden, allerdings ist jeder Tote ein Toter zu viel. Die meisten Unfälle werden durch (Fahr-) Fehler des Menschen verursacht. Selbstfahrende Autos sollen Abhilfe schaffen, da Maschinen im Straßenverkehr weniger Fehler machen. Außerdem werden die intelligenten Fahrsysteme weniger Staus verursachen, und neben E-Autos sollen auch selbstfahrende Autos zu weniger Umweltbelastungen führen.

Stufen des autonomen Fahrens

Wie schon erwähnt, die Entwicklung des autonomen Fahrens steht noch am Anfang. Die Evolution wird in fünf Levels eingeteilt, die sich wie folgt definieren:

  1. Assistiertes Fahren: Das Fahrsystem assistiert bei Notbremsungen, Abstandhalten etc.
  2. Teilautomatisierung: Spurhalten, Staupilot, Einparkhilfe und andere Assistenzsysteme helfen dem Fahrer.
  3. Hochautomatisierung: Das Fahrzeug kann zum Beispiel auf Autobahnen autonom fahren.
  4. Vollautomatisierung, in der der Mensch noch eingreift, wenn die Maschine ihn dazu auffordert.
  5. Rein autonomes Fahren: Der Fahrzeughalter braucht das Fahrzeug nur noch zu starten; alles andere übernimmt die Maschine.

Bis das rein autonome Fahren erreicht ist, werden wohl noch zwei Jahrzehnte ins Land gehen. Gegenwärtig (November 2017) befindet sich die Entwicklung zwischen den Levels 1 und 2. Die ersten Zulassungen für selbstfahrende Autos der Stufe 3 sollen in den nächsten Jahren erfolgen.

Ethik-Kommission für automatisiertes und vernetztes Fahren

Selbstfahrendes Auto bremst vor Unfallstelle

Autonomes Fahren soll zur Unfallvermeidung beitragen © istock/Chesky_W

Eine von Verkehrsminister Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern, Vertretern der Automobilindustrie und des ADAC hat im Sommer 2017 einige grundlegende Thesen erarbeitet, wie die Causa Autonomes Fahren aus ethischer Sicht zu betrachten ist. Damit hat sich Deutschland laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) als weltweiter Vorreiter in dieser Frage positioniert und Leitlinien definiert, die allerdings keineswegs in Stein gemeißelt sind, da das automatisierte Fahren ja längst noch nicht in der Praxis angekommen ist.

Was die Ethik-Kommission vorgibt

Im Wesentlichen geht es in dem Papier der Ethik-Kommission um folgende Punkte:

  • Sicherheit: Die Verkehrssicherheit soll durch autonomes Fahren erhöht werden (s.o.), so dass Unfälle praktisch ausgeschlossen werden können.
  • Haftung: In jeder Fahrsituation muss klar sein, wer gefahren ist – Mensch oder Computer? Und das muss immer dokumentiert und gespeichert werden, um zurückverfolgen zu können, wer die Steuerung des Fahrzeugs bei einem Unfall innehatte. Die Idee ist, in selbstfahrenden Autos eine Art Blackbox wie im Flugzeug zu installieren. Für die Überwachung soll ein eigenes Bundesamt eingerichtet werden; sozusagen ein Algorithmen TÜV für Software.
  • Datenschutz: Der Fahrzeughalter muss die Verwendung und die Weitergabe seiner Daten unter Kontrolle haben. Manipulationen und IT-Angriffe dürfen weder die Daten des Fahrers noch die Sicherheit des Fahrzeugs beeinflussen.
  • Persönliche Entscheidungsfreiheit: Computer und Mensch werden gleichgesetzt. Fahrsysteme dürfen das Fahren übernehmen; die letzte Verantwortung liegt aber beim Menschen

Grundsätzlich sollen die Menschen von den Vorzügen der Technik überzeugt werden, aber keiner soll gezwungen werden, autonomes Fahren zu nutzen.

Und die Moral?

Auch wenn die automatisierte Fahrzeugsteuerung kommt: Es wird weiterhin Unfälle geben – selbst wenn der Computer lenkt. Und hier stellt sich die Frage nach der Ethik: Denn wie sind die Fahrsysteme für eine Unfallsituation zu programmieren? Wie soll sich die Maschine in Dilemmata verhalten?

Dazu heißt es in einer Drucksache des Deutschen Bundestages:

Für den Fall, dass ein Unfall unvermeidbar ist, hat die Kommission in ihren ethischen Regeln ausgeführt: Sachschäden oder Tierschäden sind Personenschäden immer vorzuziehen. Für die sog. dilemmatischen Situationen, in denen eine Verletzung von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann, stellt die Kommission fest, dass nicht nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht etc.) differenziert werden darf. Es darf zudem weder eine Aufrechnung von Opfern vorgenommen werden noch dürfen Unbeteiligte durch an der Erzeugung von Mobilitätsrisiken Beteiligte geopfert werden. Unter Einhaltung dieser engen Voraussetzungen könnte eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden vertretbar sein. An dieser Stelle regt die Ethik-Kommission weitergehende Untersuchungen und Diskussionen an.

Mit der Formulierung „Unter Einhaltung dieser engen Voraussetzungen könnte eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden vertretbar sein“ präsentiert die Ethik-Kommission eine Lösung für das Trolley-Problem, also das Abwägen, ob gegebenenfalls weniger gegen mehr Menschenleben aufgerechnet werden können.

Im Zusammenhang mit den moralischen Aspekten des autonomen Fahrens ist natürlich auch von Interesse, ob es – je nach Rechtslage und ethischen Betrachtungsweisen – in verschiedenen Ländern und Kulturen zukünftig auch unterschiedlich programmierte Fahrsysteme geben wird, so dass der gleiche Unfallhergang in Land A etwa eine ganz andere Zahl von Opfern bedeutet als in Land B.

In jedem Fall werden die Ethik-Kommission und der Gesetzgeber weiterhin viel Arbeit vor sich haben, denn es gilt, noch eine Menge Fragen in konkrete Rechtsprechung zum Thema „Autonomes Fahren“ umzusetzen.