Bußgeldkatalog Bußgeldbescheid Verwarnung

Bußgeldkatalog 2014 – Verkehrsreformen & Neuerungen

Jedes Jahr werden Änderungen im Bußgeldkatalog vorgenommen. Häufig bestehen diese Neuerungen lediglich in der Festsetzung des neuen Strafmaßes bei Verstößen der Straßenverkehrsordnung, wie z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dieses Jahr wird jedoch eine größere Änderung vorgenommen, denn es erfolgt eine Reform des Punktekontos in Flensburg.

Bußgeldkatalog 2014 – Bußgelder

Bußgeldkatalog 2014 – Erhöhung der Bußgelder (c) iStock.com / filmfoto

Bußgeldkatalog Bußgeldbescheid Verwarnung
  • Benutzung des Handys während der Fahrt kostet im Bußgeldkatalog 2014 statt wie bisher € 40,- künftig € 60,-.

  • Ebenso wird das Bußgeld für die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eis auf € 60,- angehoben.

  • Missachtet man künftig das polizeiliche Haltegebot werden nun mehr € 70,- fällig.

  • Für das Fahren unter 18-Jährige (mit gültigem Führerschein) ohne Begleitung werden ebenfalls € 70,- erhoben.

Bußgeldkatalog 2014 – Neuerungen

  • Es werden Neuerungen in der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erfolgen. Diese Reform hat zum Ziel das Verfahren einheitlicher und transparenter zu gestalten.

  • Ab Juli 2014 wird es zudem Pflicht für Autofahrer eine Warnweste mit der Europäischen Norm EN 471 mitzuführen. Motorradfahrer sind von dieser Änderung nicht betroffen.

  • Zu den weitreichendsten Neuerungen zählt der Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Ausländische Bußgeldbescheide werden nun schneller zugestellt und Verkehrssünder in ihrer eigenen Landessprache darüber informiert.

Bußgeldkatalog 2014 – Punktereform

Nur Vergehen in der Verkehrssicherheit werden im Bußgeldkatalog 2014 mit Punkten gestraft (c) iStock.com / Fotomatt_hh

Bußgeldkatalog Polizeikelle Schild

Die größten und gravierendsten Neuerungen finden im Rahmen der Änderung des Punktesystems statt. Ab Mai 2014 tritt die Reform in Kraft. Das neue System erhöht die Eintragungsgrenzebeispielsweise auf € 60,- statt bisher € 40,-. Aber nicht jedes Verkehrsdelikt aus dem Bußgeldkatalog 2014 wird automatisch in die Verkehrssünderdatei Flensburg eingetragen. Zudem können im Fahreignungsregister maximal 8 Punkte statt bisher 18 „angesammelt“ werden bis ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt.

Die Neuerungen besagen, dass es für schwere Verstöße einen Punkt gibt, besonders schwere Vergehen werden mit zwei Punkten und eine Straftat wie z.B. Alkohol am Steuer,Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort oder auch schwere Nötigung werden mit 3 Punkten bestraft. Prinzipiell sollen nur noch Vergehen mit Punkten geahndet werden, die die Verkehrssicherheit beeinflussen. So sollen beispielsweise Kfz Kennzeichen Missbrauch oder auch Beleidigungen nicht mehr mit Punkten belegt werden können.

Löschen von Punkten

Die Löschung der Punkte erfolgt nach im Bußgeldkatalog 2014 den Gründen der Vergabe. So werden Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren, nach 5 Jahren besonders schwere und nach 10 Jahren die für Straftaten aus dem Verzeichnis wieder entfernt. Punkte, die vor dem 01. Mai 2014 vergeben werden, werden weiterhin nach den alten Regelungen abgebaut.

Punkteüberführung

  • Altes Punktesystem
  • 1- 3
  • 4 – 5
  • 6 – 7
  • 8 – 10
  • 11 – 13
  • 14 – 15
  • 16 – 17
  • 18
  • Neues Punktesystem
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8

Information: Punkte die nach dem alten Punktesystem vergeben wurden, werden teilweise gelöscht. Dieser Ansatz gilt bei Straftaten, die nicht die Verkehrssicherheit beeinflusst haben, wie beispielsweise eine fehlende Umweltplakette in der Umweltzone.