Punktesystem in Flensburg: Ein aktueller Überblick

Für die meisten Autofahrer ist das Punktesystem in Flensburg ein rotes Tuch – kein Wunder, laut Kraftfahrt-Bundesamt hat rund ein Drittel der Fahrzeughalter in Deutschland etwas auf dem Kerbholz, sprich Punkte in Flensburg. Im Folgenden erfahren Sie, warum es das Punktesystem in Flensburg gibt und einiges mehr rund um die verhassten Punkte und deren Folgen.

Kurze Historie zum Punktesystem

Das Verkehrszentralregister (VZR), im Volksmund als „Verkehrssünderkartei“ bezeichnet, wurde bereits 1958 eingerichtet. Allerdings war das VZR damals lediglich eine Stelle für die Verwaltung und Dokumentation von Verkehrsdelikten.

Nur wurde durch das alleinige Registrieren von Verkehrsverstößen der Straßenverkehr nicht sicherer, im Gegenteil: Da die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland mit über 20.000 pro Jahr Anfang der 1970er Jahre in dramatische Höhen schnellte, wurde das Punktesystem von Flensburg reformiert, und es wurde 1974 das Mehrfachtäter-Punktesystem eingeführt. Verbunden mit diesem Punktesystem war neben der Dokumentation auch die Sanktionierung. Verkehrssünder mussten mit Fahrverboten bis, ab 18 Punkten, zum Ultimo rechnen: dem Entzug der Fahrerlaubnis.

In 2014 gab es eine erneute Reform des Punktesystems, mit dem Ziel, das Verfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Seitdem werden für die verschiedenen Delikte neben Bußgeldern und Fahrverbote bis zu drei Montan nur noch zwischen 1 und 3 Punkte vergeben – und ab 8 Punkten ist der Führerschein weg.

Wichtigste Gründe für Punkte in Flensburg

Was sind die häufigsten Gründe für ein Auffüllen des Punktekontos (laut KBA, Stand 01.01.2017)?

  • Bei den Ordnungswidrigkeiten gibt es einen klaren „Spitzenreiter“: Über 70 Prozent alles Delikte entfallen auf Raser, also erhöhte Geschwindigkeit. Mit weitem Abstand folgen Vorfahrt-Angelegenheiten (10,9 Prozent) und der Bereich Abbiegen, An-, Ein-, Ausfahren, Wenden und Rückwärtsfahren (5,7 Prozent).
  • Auch bei den Straftaten existiert – leider – ein klarer Favorit: der Alkohol mit knapp 70 Prozent. Auf den Plätzen dahinter liegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (31,9 Prozent) und Unfallflucht (21 Prozent).

Übrigens: Wenn Sie auch zu denjenigen gehören, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Kasse gebeten werden und sich obendrein auf einen Punkt aus Flensburg freuen dürfen, können Sie zum Beispiel über einen im Web verfügbaren Bußgeldrechner (z. B. den vom ADAC) nähere Informationen zum Strafmaß einholen.

Wie viele Punkte darf man haben und welche Folgen resultieren aus ihnen?

Bis zu 3 Punkten geschieht nichts. Ab dem vierten Punkt gibt das Kraftfahrt-Bundesamt den Punktestand an das am Wohnort zuständige Straßenverkehrsamt weiter, um dem Verkehrsteilnehmer mit notwendigen Maßnahmen zu belegen (Für Verkehrsteilnehmer, die noch in dcr Probezeit fahren, gelten andere Bestimmungen). Diese sehen folgendermaßen aus:

  • 4 bis 5 Punkte: Ermahnung und Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen – durch die Teilnahme kann ein Punkt abgebaut werden (maximal einmal in fünf Jahren möglich)
  • 6 bis 7 Punkte: Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen – außerdem gibt es die Info, dass kein Punkteabzug erfolgt und ab 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt
  • 8 und mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Maßnahme zu jeweils zwei Modulen und sind zum Beispiel über den TÜV oder Fahrschulen zu absolvieren. Die Preise für die Kurse sind mit etwa 250 bis 400 Euro recht hoch. Allerdings: Eine eventuelle MPU kommt einen wesentlich teurer zu stehen!

Punkte in Flensburg verfallen nach bestimmten Fristen auch  wieder. Wie und wann genau, lesen Sie hier.

Punkte in Flensburg abfragen

Sollten Sie nicht wissen, wie es um Ihren Punktestand bestellt ist, können Sie die Punkte so erfragen:

Kinder überqueren mit Crossing Gurad eine Straße

Das Punktesystem in Flensburg soll die Verkehrssicherheit erhöhen © istock/kali9

  • vor Ort in Flensburg:
    Im Auskunftspavillon des KBA in der Fördestr. 16. Sie benötigen den Personalausweis, Reisepass oder einen behördlichen Dienstausweis
  • Postalisch:
    Mit diesem Dokument inklusive eines Identitätsnachweises
  • Online:
    Hier starten Sie die Anfrage übers Internet. Dazu sind allerdings ein Kartenlesegerät, AusweisApp2-Software und die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises vonnöten

Ist das Punktesystem Flensburg richtig“?

An der deutschen Verkehrssünderkartei scheiden sich naturgemäß die Geister: So mancher Autofahrer wünscht sie sich auf den Mond, Gegner des Automobils möchten die Bestimmungen gerne noch verschärfen. Das Kraftfahrt-Bundesamt selbst sieht seine Rolle wie folgt:

Bis heute leistet das Verkehrszentralregister mit seinem einerseits präventiven, andererseits verkehrserzieherischen Charakter seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit – für alle.

Hat das Punktesystem seinen Zweck erfüllt? Aktuell gibt es „nur noch“ etwas über 3.000 Verkehrstote in Deutschland pro Jahr, im Gegensatz zu den 70ern, wo es jährlich weit über 20.000 waren. Allerdings ist dieser Rückgang natürlich nicht alleine den Punkten in Flensburg und ihrer erzieherischen Wirkung zuzuschreiben ist, sondern in erster Linie dem Umstand zu verdanken, dass die Fahrzeuge heutzutage wesentlich sicherer sind als die Blechkisten von vor 40 und 50 Jahren.