Auffahrunfall zwei Autos

Typische Situationen von Auffahrunfällen: Wie reagiert die Versicherung?

Kurz unachtsam, der Blick nicht auf den Vordermann gerichtet und schon wird durch Bremsen des Vorausfahrenden ein Auffahrunfall verursacht. Sei es ein bewusstes Abbremsen oder eine unvorhergesehene Vollbremsung des Vordermanns: Der Schaden ist da und nun lautet die Frage „Wer ist Schuld und zahlt das meine Versicherung?“. Der Schuldige kann in der Regel auf das hintere Auto zurückzuführen sein, aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn dieser einen zwingenden Beweis für das Gegenteil hervorbringt. Die Versicherung kommt im Fall von einem Auffahrunfall je nach abgeschlossener Versicherung zum Tragen. In welcher Auffahrunfall Situation bekomme ich also wie viel von meiner Auffahrunfall Versicherung erstattet?

Was ist ein Auffahrunfall?

Unter einem Auffahrunfall versteht der Gesetzgeber einen Straßenverkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug auf ein anderes entweder stehendes oder fahrendes Fahrzeug auffährt. Auch Massenkarambolagen oder so genannte Kettenauffahrunfälle durch Staus, vorhergehende Unfälle oder plötzlich widrige Wetterbedingungen wie Glatteis, Schneeverwehungen, etc. gehören in diese Kategorie.

Wie gestaltet sich die Rechtslage beim Auffahrunfall?

In aller Regel liegt das Verschulden von einem Auffahrunfall beim Hintermann, weil davon ausgegangen wird, dass dem Auffahren ein Fahrfehler des Auffahrenden vorausging, er also:

  • unaufmerksam oder abgelenkt war,
  • den notwendigen Sicherheitsabstand oder
  • die ordnungsgemäße Geschwindigkeit nicht eingehalten hat.

Durch kurze Ablenkung vom Straßenverkehr kann schnell ein Auffahrunfall verursacht werden (c) iStock.com / RobertCrum

Auffahrunfall zwei Autos

Diese Grundsatzvermutung heißt in der Rechtsprechung Anscheinsbeweis und trifft auf mindestens 80 Prozent aller Auffahrunfall Situationen auch zu. Wer also beim Telefonieren am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitung mit anschließendem Auffahrunfall erwischt oder dieser Fall im Nachhinein nachgewiesen wird, trägt definitiv das Verschulden. Schwieriger ist die Sachlage bei Sekundenschlaf.

Unvermeidbare Auffahrunfälle

Es gibt aber auch Auffahrunfälle, die für den Auffahrenden unvermeidbar sind bzw. vom Vorausfahrenden verursacht werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Vorausfahrende plötzlich ohne jeden erkennbaren Grund abbremst und der Hintermann dieses Fahrverhalten in keinster Weise voraussehen und deshalb nicht rechtzeitig reagieren kann. Der Auffahrende ist aber in jedem Fall verpflichtet, einen Nachweis darüber zu führen, dass das Auffahren für ihn tatsächlich unabwendbar war oder dem Vorausfahrenden zumindest eine Mitschuld am Auffahrunfall trifft. Das ist oft nur möglich, wenn es für das Geschehen Zeugen gibt oder die Spuren an den beteiligten Fahrzeugen eindeutig zu Gunsten des Hintermannes sprechen.

Auffahrunfall Situation bei Massenkarambolagen

Noch schwieriger gestaltet sich die Rechtslage eines Auffahrunfalls bei Massenkarambolagen oder Kettenauffahrunfällen. Hier kann oft der Unfallhergang nachträglich gar nicht mehr rekonstruiert oder die Schuldfrage geklärt werden. Gerade bei sehr vielen betroffenen Fahrzeugen, die sich beim Auffahrunfall ineinander schieben, durch verschiedene andere Beteiligte touchiert und immer wieder aus ihrer Ausgangsstellung gebracht werden, wird das der Fall sein.

Auffahrunfall während der Probezeit

Während der Probezeit können Unfälle schnell zu Nachschulungen führen. Hier muss zwischen zwei Unfallarten entschieden werden:

  • Unfall, den man selbst verursacht hat
  • Unfall, den ein anderer verursacht hat

Bei einem Auffahrunfall als Fahranfänger während der Probezeit bekommt man die Ladung zu einem Aufbauseminar (c) iStock.com / KatarzynaBialasiewicz

Auffahrunfall Aufbauseminar Teilnehmer

Wenn ein Auffahrunfall, trotz begleitetem Fahren, vom Fahranfänger verursacht wird, kann die Möglichkeit bestehen, zu einer Nachschulung geladen zu werden. Dabei kommt es auf die genaue Sachlage an und ob dieser unter die Rubrik A- oder B-Verstoß fällt. Beim rote Ampel Überfahren, Missachten von rechts vor links Regelungen und Stoppschildern, Fahrerflucht oder unerlaubtem Wendenkann es beispielsweise schon zu einem Aufbauseminar kommen. Im Bestfall kann man hier noch mit einer Strafe gemäß dem Bußgeldkatalog oder Punktekonto in Flensburg davonkommen.

Wie reguliert die Versicherung den Auffahrunfall?

Ist die Rechtslage klar, zahlt die KfZ-Versicherung des Auffahrenden den Schaden am Fahrzeug des Vordermannes in voller Höhe. Der Schadenverursacher vom Auffahrunfall bekommt seinen Schaden nur über eine bestehende Kaskoversicherung reguliert. Bei unklarer Rechtslage wird der Haftpflicht-Versicherer versuchen, dem Vorausfahrenden eine Mitschuld, in Form einer Mithaftung, oder die Gesamtschuld nachzuweisen. Damit das möglich wird, ist eine Unfallaufnahme durch die Verkehrspolizei ganz unverzichtbar. Dabei ist ggf. der Nachweis der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2 zu erbringen. Kein Unfallbeteiligter vom Auffahrunfall sollte sich darauf verlassen, dass er sich mit dem anderen Betroffenen schon gütlich einigen wird. Ist ein Beteiligter mit dem Ergebnis der Haftungsprüfung und gegebenenfalls Haftungsteilung durch den Versicherer nicht einverstanden, bleibt ihm zur abschließenden Klärung vom begangenen Auffahrunfall nur der Rechtsweg. Auch wenn der Versicherte nach eigener Ansicht keinen Schaden verursacht hat, kann es dazu kommen, dass die Kfz-Versicherung dennoch zahlt. Hier gibt es aber Sonderfälle und auch Gutachten müssen hierfür erstellt werden.

Haftung der Auffahrunfall Versicherung bei mehr als 2 Betroffenen

Bei unklärbaren Massenkarambolagen gibt es noch eine weitere Möglichkeit der Schadensregulierung. Sie geht davon aus, dass jeder an einem solchen Auffahrunfall Ereignis beteiligte Fahrzeugführer gewissermaßen Verursacher und Geschädigter in einem ist. Deshalb reguliert eine von den beteiligten Versicherungen beauftragte Gesellschaft alle Schäden vom Auffahrunfall anteilig, sodass es zu einer Haftungsverteilung bzw. einer Schadensteilung kommt: Meist werden die Heckschäden voll, die anderen Schäden nur anteilig und bei Totalschäden etwa 2/3 des Fahrzeugwertes über die Haftpflichtversicherung der Beteiligten reguliert. Wer keine Kaskoversicherung für einen Auffahrunfall hat, bleibt auf einem Teil von seinem Gesamtschaden sitzen. Natürlich ist die Teilnahme an dem Verfahren freiwillig, aber oft die beste Lösung.

Mögliche Auffahrunfall Versicherungen für den Ernstfall


  • Teilkaskoversicherung

    Deckt Schadensfälle, die durch Diebstahl, Kollisionen mit Tieren, Brand oder Naturereignissen verursacht wurden, ab

  • Kollisionskaskoversicherung

    Deckt Schäden am eigenen Auto, die man selbst verschuldet hat (Kollisions- oder andere Beschädigungen am Auto, darunter auch die geschilderte Auffahrunfall Situation)

  • Vollkaskoversicherung

    Kombination von Teilkasko und Kollisionskasko

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