Telefonieren am Steuer Autofahrerin

Unterschied zwischen Telefonieren am Steuer und Handy im Auto

Seit 2001 ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten. Dennoch werden immer mehr Autofahrer mit ebendiesem Delikt erwischt. Laut DEKRA nutzt jeder fünfte Autofahrer sein Handy im Auto. Der Staat reagiert mit einem höheren Bußgeld, welches von 40€ auf 60€ angehoben wurde. Doch wie sieht es genau aus mit dieser Ordnungswidrigkeit, insbesondere dem Unterschied zwischen dem Telefonieren am Steuer während der Fahrt und einem Handy im Auto, und welche Strafen und Besonderheiten erwarten uns hier?

Warum ist das Telefonieren am Steuer verboten?

Der Gebrauch des Mobiltelefons während der Fahrt birgt ein enormes Risiko. Der Fahrer wird abgelenkt und richtet seine Aufmerksamkeit nicht mehr vollständig auf die Straße. Das Reaktionsvermögen wird dadurch, wie beim Sekundenschlaf, erheblich beeinträchtigt. Es kommt zu Fahrfehlern und einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Das Telefonieren am Steuer an sich stellt dabei nicht das einzige Problem dar: Moderne Smartphones bieten eine Vielzahl an Ablenkungsmöglichkeiten, allen voran sei hier auf Facebook und WhatsApp verwiesen.

Chatten oder Telefonieren am Steuer kann vom Straßenverkehr ablenken (c) iStock.com / AntonioGuillem

Telefonieren am Steuer Autofahrerin

Wo liegt der Unterschied zwischen Telefonieren am Steuer und einem Handy im Auto?

Das Handy im Auto als solches ist grundsätzlich nicht verboten. Im Gegenteil, es erweist sich als sinnvoll, da die Erreichbarkeit im Fall einer Panne oder eines Unfalls sichergestellt werden kann.
Das Telefonverbot im Auto hingegen ist laut Verkehrsrecht seit 2001 gesetzlich verankert, es gelten jedoch zwei Ausnahmen:

  • Erlaubt

    Wird eine Freisprechanlage benutzt oder das Fahrzeug angehalten und der Motor abgestellt, ist das Telefonieren am Steuer gestattet.

  • Nicht erlaubt

    Telefoniert man hingegen während der Fahrt, ohne eine Freisprechanlage zu nutzen oder stehend bei laufendem Motor, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60€ und einem Eintrag ins Fahreignungsregister gerechnet werden.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Sofern der Motor abgeschaltet ist, darf man das Handy im Auto zum Telefonieren benutzen (c) iStock.com / ImageegamI

Handy im Auto Autofahrerin

Beim rote Ampel Überfahren und einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Sachverhalt in der Regel klar. Man kontrolliert das genaue Missachten der jeweiligen Verkehrsregel und anhand des Bußgeldkatalogs wird die Strafe festgelegt. Bei einer Rechts vor Links Vorschrift wird es schon etwas schwieriger, weil hier mehrere Verkehrsteilnehmer beteiligt sein können. Im Fall von Telefonieren am Steuer oder einem Handy im Auto ist es ebenso nicht immer eindeutig.

  • Während der Fahrt sein Handy im Auto zu überprüfen, um die Uhrzeit abzulesen ist ebenso verboten wie das Lesen einer SMS oder das Wegdrücken eines Anrufers.
  • Hält man auf dem Standstreifen an, um ein Telefongespräch entgegenzunehmen, ist mit einem höheren Bußgeld zu rechnen, da der Seitenstreifen lediglich im Fall einer Panne befahren werden darf.
  • Verursacht der Fahrer einen Unfall, kann die Handynutzung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. In diesem Fall verliert er seinen Versicherungsschutz.
  • Nutzt ein Fahrer sein Smartphone gleichzeitig als Navigationssystem, darf dieses nur im Stillstand des Fahrzeugs oder über Spracheingabe bedient werden.
  • An einer roten Ampel darf das Mobiltelefon bei ausgeschaltetem Motor verwendet werden. Moderne Fahrzeuge sind häufig mit einer Start Stopp Automatik ausgestattet, durch die sich der Motor selbstständig abschaltet. Sobald der Motor wieder läuft, muss das Handy im Auto weggelegt werden.
  • Das bloße Halten eines Mobiltelefons, etwa um es abzulegen, ist nicht strafbar.

Was gibt es während der Probezeit zu beachten?

In der Probezeit kann – ebenso wie beim Verstoß des begleiteten Fahrens – eine Missachtung des Handyverbotes unter Umständen eine Verlängerung dieser Frist nach sich ziehen. Das Telefonieren am Steuer gehört jedoch zu den weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen (Katalog B). Wird man zum ersten Mal bei diesem Ordnungsverstoß erwischt, drohen neben Strafen gemäß Bußgeldkatalog und dem Punktekonto in Flensburg keine weiteren Konsequenzen. Bei dem zweiten Versuch jedoch wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar gefordert.

Und wie sieht es mit anderen Geräten aus?

Grundsätzlich ist das Handyverbot zum Telefonieren am Steuer als sinnvoll zu bewerten, da sich jede Form der Ablenkung nachteilig auf das Fahrverhalten auswirken kann. Auch eine Freisprecheinrichtung ist zwar erlaubt, aber kann dennoch vom Straßenverkehr ablenken. Das bloße Vorhandensein von einem Handy im Auto ist nicht strafbar. Das Handyverbot zum Telefonieren am Steuer konzentriert sich jedoch ausschließlich auf Geräte, mit denen telefoniert werden kann – von einem iPhone bis hin zu einem Autotelefon. Die Nutzung eines iPods ist demzufolge gestattet, obwohl der Fahrer durch diesen wahrscheinlich nicht weniger abgelenkt werden wird als durch ein Handy im Auto. Aufgrund dessen ist dieses Handyverbot kritisch zu sehen. Alles, was zur Ablenkung des Fahrers führt, sollte während der Fahrt gemieden werden. Gegenseitige Rücksichtnahme gehört zu den entscheidenden Grundvoraussetzungen des Straßenverkehrs und sollte von allen Verkehrsteilnehmern geachtet werden.

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