Wer braucht ein Kennzeichen, wer nicht? Während die Kennzeichnungspflicht bei Kraftfahrzeugen mit dem Kfz-Kennzeichen und inzwischen auch bei Drohnen mit dem Drohnenkennzeichen klare Regelungen vorgibt, herrscht bzgl. E-Bikes bei vielen Verbrauchern Unsicherheit: Wann wird ein E-Bike-Kennzeichen benötigt?

E-Bike-Kennzeichen

Für welche Elektroräder sind E-Bike-Kennzeichen Pflicht? © istock/wwwebmeister

E-Bikes werden immer beliebter

Es werden immer mehr: E-Bikes boomen und haben längst ihr Image als Oma-Fahrräder abgelegt. Nachdem im Jahr 2010 noch 200.000 E-Bikes in Deutschland verkauft wurden, hat sich der Absatz bis ins Jahr 2016 mit einem Absatz von über 600.000 Elektrofahrrädern mehr als verdreifacht (Quelle: statista.com). Das hat seine Ursachen: E-Bikes stellen eine umweltfreundliche Alternative zu allen mit Verbrennungsmotoren ausgerüsteten Fahrzeugen dar und empfehlen sich insbesondere dort, wo das Land nicht nur platt ist, sondern auf dem Weg von A nach B durchaus mal einige Höhenmeter zu überwinden sind. Und auch für Berufspendler ist das E-Bike perfekt. Denn Entfernungen lassen sich so schnell überwinden. Und das gilt auch für weniger sportliche Radfahrer.

Wann benötigt ein Elektrofahrrad ein E-Bike-Kennzeichen?

Hier ist zunächst einmal zu klären, was überhaupt ein E-Bike ist – hier haben sich in Deutschland nämlich begriffliche Ungenauigkeiten eingebürgert, die Verwirrung stiften. Denn hierzulande wird alles, was ein Elektrofahrrad mit Hilfsmotor darstellt, unter dem Begriff „E-Bikes“ zusammengefasst – und das ist falsch.

Pedelec und E-Bike, was ist der Unterschied?

Unterschieden wird zwischen Pedelecs und E-Bikes. Ein Pedelec (steht für Pedal Electric Cycle) ist per Definition ein Elektrofahrrad, das den Antrieb durch die Pedale unterstützt. Also nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt, schaltet sich der Motor zu. Im Gegensatz dazu hat der Fahrer des E-Bikes die Möglichkeit, den Hilfsmotor unabhängig vom Tritt in die Pedale per Gasgriff zuzuschalten.

Die „reine“ Unterscheidung in Pedelecs und E-Bikes macht allerdings immer weniger Sinn, da es vermehrt Hybride auf dem Markt gibt. Beispielweise sind viele Pedelecs mit Anfahrhilfen ausgestattet. Diese bieten eine Motorunterstützung auch ohne das Treten in die Pedale, also per Knopfdruck vom Pedelec zum E-Bike umfunktioniert werden können. Von daher ist es verständlich, dass sich der Begriff E-Bike für alle Formen des Elektrorads in Deutschland eingebürgert hat.

Ein normales Pedelec benötigt KEIN E-Bike-Kennzeichen

Wann muss ein E-Bike-Kennzeichen geführt werden, wann nicht? Es ist kein Versicherungskennzeichen notwendig, wenn es sich bei dem Elektrofahrrad um ein Pedelec handelt, das

  • einen Motor mit maximal 250 Watt hat
  • dessen Motorunterstützung konstruktiv auf maximal 25 km/h beschränkt ist (das bedeutet, dass sich der Antrieb ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h selbstständig abschaltet).

Dann ist das Pedelec rechtlich gesehen kein Kraftfahrzeug, sondern wie ein Fahrrad zu behandeln, benötigt also kein E-Bike-Kennzeichen.

S-Pedelecs und E-Bikes müssen ein E-Bike-Kennzeichen führen

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung ist ein Versicherungskennzeichen bei allen anderen Elektrorädern außer dem oben beschriebenen Pedelec Pflicht:

  • S-Pedelecs (das „S“ steht für „schnell“): Diese Elektrofahrräder haben eine Motorleistung von bis zu 500 Watt und eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Damit gelten sie als Kleinkraftrad und müssen dementsprechend versichert werden.
  • E-Bikes: Egal, ob als Leichtmofa (bis 20 km/h), Mofa (bis 25 km/h) oder Kleinkraftrad (bis 45 km/h) rechtlich eingeordnet, eine Zulassung ist Pflicht.

Was sonst noch wichtig ist

Wer sich ein E-Bike anschaffen möchte, sollte außerdem folgendes beachten:

  • Eine Helmpflicht besteht grundsätzlich bei S-Pedelecs sowie E-Bikes, die mit Motorunterstützung höhere Geschwindigkeiten als 20 km/h erzielen.
  • Die Führerscheinpflicht gilt für alle Elektrofahrräder außer den Pedelecs, entfällt aber bei E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h für alle vor dem 01.04.1965 Geborenen.
  • Für Pedelecs gibt es kein Mindestalter, ansonsten ist das Mindestalter 15 (Ausnahme S-Pedelecs und E-Bikes mit Motorunterstützung bis 45 km/h: hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein).