Frau auf E-Tretroller

E-Tretroller: Kompakte Alternative zum Fahrrad

E-Tretroller, auch E-Scooter oder City-Roller genannt, sind im Trend. Die kleinen Elektroroller stellen eine kompakte Alternative zu Fahrrad und E-Bike dar und sind vielseitig einzusetzen. Lesen Sie hier, was die Vor- und Nachteile der Scooter sind, wer sie wo fahren darf und machen Sie sich ein Bild, ob es für Sie Sinn macht, einen Elektro-Tretroller zu kaufen.

Elektrischer Tretroller – was ist das überhaupt?

Scooter sind kleine Elektroroller, die sich an jeder herkömmlichen Steckdose aufladen lassen. Je nach Kapazität des Akkus können dafür einige Stunden ins Land ziehen. Elektro-Scooter sind meist klappbar und damit problemlos überall dort einzusetzen, wo es darum geht, Distanzen zurück zu legen, die zu Fuß zu weit sind (was natürlich je nach Motivation interpretierbar ist), andererseits aber der Einsatz eines Fahrrads umständlich bis unmöglich ist, oder aber keine geeigneten Parkmöglichkeiten für das Rad gegeben sind. Insbesondere bieten sich E-Roller zum Beispiel an

  • für Berufstätige, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangen, aber zur Bahn oder zum Bus eine längere Strecke zu überwinden haben. Den faltbaren E-Scooter können sie in Rucksack oder Tasche in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit sich führen und auch mit an den Arbeitsplatz nehmen. Damit besteht auch nicht die Gefahr des Diebstahls.
  • für Camper, die keinen Platz für ein Fahrrad o.ä. haben. Gerade beim Campen gibt es ja oft längere Strecken zurückz
    E-Tretroller lehnt an Parkuhr

    E-Tretroller: klein, kernig, kompakt © istock/EddieHernandezPhotography

    ulegen, sei es, um die sanitären Anlagen zu erreichen oder Kleinigkeiten einzukaufen. Um nicht jeden Weg per pedes zurückzulegen, kann ein Scooter dort zum wertvollen Begleiter werden.

  • für Menschen, die auf der Arbeit lange Wege zurückzulegen haben, etwa in größeren Industrieanlagen, wo es immer wieder darum geht, die eine oder andere Fertigungshalle zu erreichen. Neben den körperlichen Anstrengungen spielt hier der Faktor Zeit natürlich eine entscheidende Rolle.

Überall, wo ein Fahrrad schlecht abzustellen und zu sichern ist, macht ein E-Scooter Sinn, denn er ist leicht zu transportieren und nimmt verschwindend wenig Platz ein. Kurios: Die Begriffe „E-Tretroller“ oder „Tretroller mit Motor“ implizieren, dass diese Roller durch Treten fortbewegt wird – was natürlich nicht stimmt, denn sie werden ja mit Motor betrieben.

E-Tretroller, E-Roller, E-Scooter – was ist was?

Die Bezeichnungen E-Tretroller, E-Roller und E-Scooter werden oft synonym verwendet. Was nicht ganz richtig ist; Klarheit schafft die Bundesregierung mit folgender Definition:

Der E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller wird fälschlicherweise oft als E-Roller beziehungsweise Elektroroller bezeichnet. Bei Letzterem handelt es sich jedoch um den deutlich leistungsstärkeren Elektromotorroller, eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers.

Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass E-Tretroller, E-Roller und E-Scooter zur Gruppe der „Elektrokleinstfahrzeuge“ gehören, die zu differenzieren sind in

  • Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 12 km/h, freigegeben ab 12 Jahren, die auf Fußwegen und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren dürfen,
  • und Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 12 km/h, freigegeben ab 14 Jahren, die auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren dürfen.

Elektrokleinstfahrzeuge müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • eine Lenk- oder Haltestange
  • Höchstgeschwindigkeit 6 bis 20 km/h
  • 500 Watt Leistungsbegrenzung/1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
  • verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (brems- und steuerbar sowie mit Beleuchtungsstange ausgerüstet)

Außerdem sind Elektrokleinstfahrzeuge dadurch charakterisiert, dass sie in der Regel kleine Ausmaße und ein geringes Gewicht aufweisen, so dass sie falt- und tragbar sind. Damit sind sie prädestiniert für die sogenannte „letzte Meile“; wie bereits beschrieben, der Weg von Bus oder Bahn zum Arbeitsplatz oder nach Hause etc. Zudem sind Elektrokleinstfahrzeuge selbstverständlich emissionsfrei, da batteriebetrieben.

Wichtig: Zulassung, Führerschein, Versicherung etc.

Mit der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen E-Tretroller ab Juni 2019 am Straßenverkehr teilnehmen.

Knackpunkt Zulassung: Bislang durften nur E-Scooter auf die Straße, die eine Sonderzulassung hatten. Wer bereits im Besitz eines E-Scooters ohne Sonderzulassung ist, darf durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung keineswegs jetzt legal im Straßenverkehr fahren! Denn die Zulassung gilt nur für Fahrzeuge, die die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ haben. Informieren Sie sich also vorab, wie es um die Straßenzulassung Ihres Rollers bestellt ist, bevor Sie sich in den Verkehr wagen.
Für Elektrokleinstfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h erreichen, gibt es keine Zulassung.

Ein Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht vorgeschrieben.

Frau auf E-Tretroller

Auf ins Vergnügen mit dem E-Tretroller © istock/4FR

Einer Versicherung bedarf es dagegen, denn Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und dementsprechend versicherungspflichtig. E-Tretroller sind mit einer kleinen Versicherungsplakette zu versehen; die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei den meisten Versicherern für 35 bis 40 Euro.

Die Mitnahme von E-Scooter und Co. in Fahrzeugen des ÖPNV ist vom Verkehrsministerium ausdrücklich erwünscht, gesetzlich verpflichtend für die jeweiligen Verkehrsverbunde ist sie allerdings nicht. Die Verkehrsunternehmen entscheiden also selbst, ob sie die Mitnahme von Elektro-Scootern in ihren Verkehrsmitteln erlauben.

Die Verkehrsregeln für Elektro-Scooter entsprechen denen für Fahrräder. Ist eine Fahrradampel vorhanden, hat sich der Verkehrsteilnehmer also an dieser Ampel zu orientieren. Auf dem Gehweg dürfen E-Tretroller nicht fahren, sondern müssen Radwege nutzen. Fehlen Radwege, darf auf die Straße ausgewichen werden.

Regelungen im europäischen Ausland: Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es keine EU-Norm, daher auch keine einheitlichen Gesetze. Wer seinen Elektro-Tretroller also im Ausland fahren möchte, sollte sich mit den jeweiligen Bestimmungen des Gastlandes vertraut machen.

Wichtig bei der Wahl des Elektro-Scooters

Wer einen E-Tretroller kaufen möchte, hat die Qual der Wahl. Die günstigsten Roller gibt es schon für ca. 200 Euro, sie sind dementsprechend spartanisch ausgestattet. Absolute Top E-Roller kosten einige Tausend Euro. Wie viel Geld Sie in Ihren Roller investieren möchten, sollten Sie davon abhängig machen, welche Anforderungen Sie an den Scooter haben:

  • Reichweite: Ob Sie nur ein paar Hundert Meter zurücklegen oder 30 Kilometer unterwegs sind – die Reichweite ist das A und O Ihres Rollers.
  • Gewicht: Wenn Sie den City-Roller ständig über viele Stockwerke rauf und runter tragen müssen, sollten Sie auf leichtes Carbon setzen.
  • Trittbrett: Hier sollten Sie nicht am falschen Ende sparen! Das Trittbrett muss rutschfest sein, und Sie sollten mit beiden Füßen bequem darauf stehen können.
  • Stabilität: Wenn Sie ein paar Kilo mehr auf die Waage bringen, sollten Sie sich für einen sehr robusten Tretroller entscheiden.
  • Sicherheit: Es besteht zwar bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h keine Helmpflicht, dennoch sollten Sie, gerade wenn Sie im belebteren Verkehr unterwegs sind, auf Zubehör wie Helm, Arm- und Beinschoner sowie Handschuhe nicht verzichten.

„Scootergeddon“

Alles, was gut gedacht ist, kann im Übermaß auch schlecht gemacht werden. In den USA haben sich E-Scooter in einigen Städten innerhalb kürzester Zeit zu einer echten Plage entwickelt Schuld daran sind drei Startups, die mit Elektrorollern die Innenstädte fluten, um dem Verkehrsinfarkt beizukommen. Der Kunde kann die Scooter für kleines Geld anmieten und am Ziel zurücklassen. Über Nacht werden die Roller dann von Angestellten wieder aufgeladen. Eine schöne Idee, aber man hat anscheinend übertrieben, denn es sind zu viele Elektro-Scooter unterwegs. Die Fahrer verhalten sich rücksichtslos, halten sich nicht an Verkehrsregeln, parken alles zu – so dass in den USA schon der Begriff „Scootergeddon“ kursiert.

Wann E-Tretroller, wann Bike?

Wer vor der Wahl steht, einen E-Tretroller oder ein Fahrrad zu kaufen, muss abwägen: Der Scooter ist das etwas dynamischere Fahrzeug, das Fahrrad bietet mehr Komfort. Die Flexibilität wiederum spricht klar für den E-Roller.

Wer es etwas hügeliger hat, kommt wiederum mit dem Fahrrad besser voran, bei Anstiegen und querfeldein ist der E-Scooter kaum zu gebrauchen – hier handelt es sich eher um ein reines Fortbewegungsmittel für die Stadt bzw. das Flachland.