Verwarnung für Falschparker

Bußgeldkatalog 2018 – Änderungen im Überblick

Der zum 01.05.2014 mit dem neuen Punktesystem in Flensburg in Kraft getretene Bußgeldkatalog wird stetig „nachgebessert“. Autofahrer – und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer – sollten sich mit den aktuellen Änderungen stets vertraut machen, um kein böses Erwachen zu erleben. Lesen Sie hier, was der Bußgeldkatalog 2018 an neuen Bestimmungen mit sich bringt.

Vom Bußgeld bis zum Entzug der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich gilt, dass der Bußgeldkatalog nicht nur die Zahlung von Strafgeldern vorsieht: Je nach Delikt, Ordnungswidrigkeit oder Straftat, sind neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg möglich. Zusätzlich kann der Autofahre mit Fahrverboten von einem bis drei Monaten belegt werden. Im schlimmsten Fall droht der Führerscheinentzug.

Ist man mit einem Fahrverbot insoweit noch gut bedient, dass man seinen Führerschein nach Ablauf der Frist zugesendet bekommt bzw. abholen kann, hat man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einen weiteren Weg vor sich: Der Lappen ist mindestens sechs Monate weg und muss danach neu beantragt werden, in der Regel verbunden mit einer MPU oder Nachschulungen, die zusätzlich den Geldbeutel strapazieren.

Punkte in Flensburg werden nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gelöscht. Lesen Sie auch alles zum Thema, wann Punkte in Flensburg verfallen.

Bußgeldkatalog 2018 – Neuerungen

Der Bußgeldkatalog 2018 wartet mit einigen Änderungen auf:

  • Handynutzung: Telefonieren und Hantieren mit dem Smartphone kostet jetzt 100 Euro statt 60 Euro, für Radfahrer 55 statt 25 Euro.
  • Autorennen: Früher nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 400 Euro Strafe und einem einmonatigem Fahrverbot sanktioniert wurde, ist für Raser jetzt bis zu zwei Jahre Gefängnis drin – kommen Menschen zu Schaden, sogar bis zu zehn Jahre.
  • Rettungsgassen blockieren: Statt 20 Euro drohen jetzt mindestens 200 Euro plus Punkt in Flensburg bis hin zu einem einmonatigem Fahrverbot.
  • Gaffer: Unterlassene Hilfeleistung sowie Fotografieren und Filmen von Unfallopfern stellt jetzt eine Straftat dar und kann mit hohen Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden.
  • Verhüllungsverbot am Steuer: Maskiert Autofahren war bislang straffrei, jetzt werden 60 Euro fällig.
  • Winterreifenpflicht: Es dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol verwendet werden. Für bis Ende 2017 produzierte Reifen gibt es eine Übergangsfrist bis September 2024. Bei Nichtachtung gibt es ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.
  • Endrohrmessung: Bei der Abgasuntersuchung ist die Endrohrmessung jetzt verpflichtend – ansonsten wird die TÜV-Plakette nicht erteilt.
  • eCall-System: Der Notrufdienst muss bei allen Neuwagen integriert sein – ältere Modelle brauchen nicht nachgerüstet zu werden.
Verwarnung für Falschparker

Was bringt der Bußgeldkatalog 2018 Neues? © istock/deepblue4you

Wichtige Informationen zu den häufigsten Bußgeldern

Neben den Neuerungen im Bußgeldkatalog 2018 gibt es die „klassischen“ Delikte, also die häufigsten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die Bußgeld und Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote nach sich ziehen können. Als da wären: